FAQs
Fragen rund um die Meldung der Schülerlotsinnen und -lotsen sowie der Schulwegpolizei
Sind Schülerlotsinnen und -lotsen bzw. Schulwegpolizistinnen -polizisten bei dieser Tätigkeit versichert?
Im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung (AUVA) sind die schulwegsichernden Personen unfallversichert. Weiters besteht für den Einsatz bei der Schulwegsicherung für diese Personen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung über die NÖ Versicherung, die Prämie dafür wird vom Land Niederösterreich übernommen.
Damit alle Freiwilligen versichert sind, geben die Schulen die betreffenden Personen zu Schulbeginn bekannt, nachdem diese die zugehörige Zustimmungserklärung zur Meldung unterschrieben haben. Die den Schulweg sichernden Personen sind unbedingt rechtzeitig vor Aufnahme der Lotsentätigkeit zu melden und müssen auch über die entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörde (Ausweis für Schülerlotsentätigkeit bzw. Schulwegpolizei) verfügen. Der Versicherungsschutz ist gegeben, sobald die Person von der Behörde mittels Ausweis befähigt ist und die Meldung der Daten der zu versichernden Person an die zuständige Stelle des Landes Niederösterreich übermittelt wurde. Die Meldung der mit der Schulwegsicherung betrauten Personen ans Land Niederösterreich erfolgt durch die Schule. Ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgt diese Meldung online über diese Serviceplattform.
Wer muss Schülerlotsinnen / -lotsen melden?
Die Meldung der mit der Schulwegsicherung betrauten Personen ans Land Niederösterreich erfolgt durch die Schule. Diese geben die Lotsinnen und Lotsen zu Schulbeginn bekannt. Dies geschieht auf Basis der zuvor von den künftig den Schulweg sichernden Personen ausgefüllten und unterschriebenen Zustimmungserklärungen. Bei Minderjährigen sind Daten und Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Wie schaut der Meldeprozess im Detail aus?
In einem ersten Schritt müssen die Schülerlotsinnen / -lotsen (ggf. deren gesetzliche Vertretung) oder Schulwegpolizistinnen / -polizisten die Zustimmungserklärung ausfüllen und unterschreiben. Diese sind der Schule zu übergeben, die sich um die Schulwegsicherung kümmert.
In einem nächsten Schritt muss sich die meldende Schule auf der vorliegenden Servicepattform registrieren. Die Schule erhält damit einen eigenen, individuellen Zugangslink. Dieser Link bleibt das ganze Schuljahr über gültig. Mit diesem Link sind eventuell nötige spätere Nachmeldungen von schulwegsichernden Personen möglich.
Über diesen individuellen Zugangslink können die verantwortlichen Lehrpersonen die Daten der den Schulweg sichernden Personen, welche auf den Zustimmungserklärungen angegeben wurden, in die Online-Meldemaske übertragen.
Am Ende des Meldeprozesses müssen die eingescannten oder abfotografierten Zustimmungserklärungen im Serviceportal hochgeladen werden.
Warum muss die Schule vor der Schülerlotsen-Meldung vorab registriert werden?
Damit jede Schule für die Meldung der den Schulweg sichernden Personen einen individuellen Zugangslink erhalten kann, muss sich die Schule vorab im Serviceportal registrieren. Dieser individuelle Link bleibt das ganze Schuljahr über gültig. Somit ist es bspw. möglich, dass die Meldungen immer zweifelsfrei einer Schule zugeordnet werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Zustimmungserklärung, Registrierung und Meldung?
Die Zustimmungserklärung ist von den künftig den Schulweg sichernden Personen auszufüllen und zu unterschreiben.
Damit die Schule die Lotsinnen und Lotsen melden kann, muss sich die Institution vorab registrieren. Damit ist es möglich, dass die Meldungen immer zweifelsfrei einer Schule zugeordnet werden können.
In welchen Dateiformaten kann die Zustimmungserklärung hochgeladen werden?
Die Zustimmungserklärungen müssen am Ende des Meldeprozesses hochgeladen werden. Das kann als PDF-, JPG- oder PNG-Datei erfolgen.
Kann die Meldung der Schülerlotsinnen / -lotsen unterbrochen bzw. eine Nachmeldung weiterer Personen zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden?
Ja. Jede Schule erhält nach der Registrierung einen eigenen, individuellen Zugangslink. Dieser Link bleibt das ganze Schuljahr über gültig. Damit kann die Meldung zwischenzeitlich pausiert oder Nachmeldungen zu einem anderen Zeitpunkt vorgenommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der landesfinanzierte Versicherungsschutz für schulwegsichernde Personen in Anspruch genommen werden kann?
Eine Meldung der schulwegsichernden Personen unter www.schuelerlotsen-noe.at (inkl. dem Hochladen der aktuellen Zustimmungserklärung) ist erforderlich, um die Versicherungsleistungen im Schadensfall in Anspruch nehmen zu können.
Meldung
Schulen können hier ihre Schülerlotsinnen und -lotsen sowie die Schulwegpolizei melden. Eine korrekte und rechtzeitige Meldung ist Voraussetzung für die Ausübung der Schülerlotsentätigkeit.
Eine korrekte und rechtzeitige Meldung – vor Tätigkeitsbeginn – ist Voraussetzung, für die Inanspruchnahme des landesseitigen Versicherungsschutzes.
Unter dem Button „Schülerlotsen-Meldung“ finden Sie weitere Informationen zum Meldeprozess bzw. können direkt damit beginnen.


