Sie möchten Personen zur Schulwegsicherung für Ihre Schule melden?

Damit Schülerlotsinnen und -lotsen sowie Schulwegpolizistinnen und -polizisten ordnungsgemäß erfasst werden können, ist eine Meldung dieser Personen nötig. Auf dieser Serviceseite werden die einzelnen Schritte des Meldeprozesses erklärt und Sie können die Meldung einfach und unkompliziert durchführen

Bevor der Meldeprozess starten kann, müssen Ihnen die von den zukünftigen Schülerlotsinnen und -lotsen sowie Schulwegpolizistinnen und -polizisten vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärungen vorliegen.

Registrierung Ihrer Schule

Mit der Schulkennzahl und der Angabe einer Ansprechperson, registrieren Sie Ihre Schule auf der Plattform. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse einen individuellen Zugangslink zum Meldeportal

dieser Link ist das ganze Schuljahr über gültig!

Meldung der Lotsen – Teil 1: Eingabe der persönlichen Daten

Über den individuellen Zugangslink gelangen Sie zum Meldeportal, in dem die Meldung der Schulweg sichernden Personen durchgeführt werden kann. Die Grundlage dieser Meldung sind  die von den zukünftigen Schülerlotsinnen und -lotsen sowie Schulwegpolizistinnen und –polizisten vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärungen.

Es können beliebig viele Personen gemeldet werden. Die Meldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden – da das Meldeportal über den individuellen Zugangslink das ganze Schuljahr über genutzt werden kann.

Meldung der Lotsen – Teil 2: Übermittlung der Zustimmungserklärung/en

Nachdem die persönlichen Daten eingegeben wurden, muss/müssen in einem nächsten Schritt die Zustimmungserklärung/en übermittelt werden. Diese können entweder einzeln für jede Person oder gesammelt in einer Datei für alle zuvor gemeldeten Personen hochgeladen werden. Die Zustimmungserklärung/en können als pdf.-, jpg.- oder png.-Dateien hochgeladen werden. Am Ende des Meldeprozesses erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen genannte E-Mail Adresse.

Bitte beachten Sie, dass nur nach einer vollständigen und abgeschlossenen Meldung (Teil 1 und Teil 2), die Schulweg sichernden Personen einen entsprechenden Versicherungsschutz genießen. Erst nach der Ausstellung des Ausweises zur Schulwegsicherung durch die Behörde darf die Tätigkeit der Schulwegsicherung aufgenommen werden!

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Kontakt | Datenschutz | Impressum

Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen unter info@schuelerlotsen-noe.at zur Verfügung.

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