FAQ’s
Allgemeine Fragen und Begriffsklärungen
Was ist ein Schülerlotse / eine Schülerlotsin?
Dies sind Schülerinnen und Schüler, welche im Rahmen der Schulwegsicherung jüngeren Kindern das sichere Queren der Fahrbahn ermöglichen.
Sie geben Fahrzeuglenkenden deutlich erkennbare Zeichen mit einem Signalstab, dass Kinder die Fahrbahn queren wollen, und helfen Kindern beim Überqueren der Fahrbahn. Anweisungen an die Fahrzeuglenkenden dürfen nicht erteilt werden.
Was ist ein Schulwegpolizist / eine Schulwegpolizistin?
Dies sind Erwachsene, welche im Rahmen der Schulwegsicherung Kindern das sichere Queren der Fahrbahn ermöglichen. Dabei geben sie deutlich erkennbare Zeichen mit einem Signalstab und dürfen Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen zum Anhalten auffordern, um Kindern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Die Fahrzeuglenkenden haben der Aufforderung Folge zu leisten.
Begleitpersonen von SchulRadBussen sowie SchulGehBussen sind ebenfalls Schulwegpolizistinnen/ -polizisten.
Was ist der Unterschied zwischen Schülerlotsen und Schulwegpolizei?
Als Schülerlotsen werden Schülerinnen und Schüler bezeichnet, die bei der Schulwegsicherung mitwirken. Diese Tätigkeit kann von Schülerinnen und Schüler ab der 7. Schulstufe übernommen werden. Für diese Tätigkeit ist eine Ausbildung zur Schulwegsicherung erforderlich. Ein Nachweis der Ausbildung ist der Behörde vorzulegen und die Behörde stellt einen Ausweis für Schülerlotsinnen und Schülerlotsen (nach § 29a der STVO) aus.
Als Schulwegpolizei wirken volljährige Personen bei der Schulwegsicherung mit. Für diese Tätigkeit ist ebenfalls eine Ausbildung zur Schulwegsicherung erforderlich. Ein Nachweis der Ausbildung ist der Behörde vorzulegen und die Behörde stellt einen Ausweis für Schulwegpolizistinnen und Schulwegpolizisten (nach § 97a STVO) aus. Im Unterschied zu Schülerlotsinnen und /-lotsen ist die Schulwegpolizei befugt, den Verkehr aktiv anzuhalten.
Was ist eine SchulRadBus-Begleitperson?
Der SchulRadBus ist ein „Bus“ aus Fahrrädern, mit dem die Volksschulkinder von ihren Eltern und polizeilich geschulten Routenverantwortlichen sicher gemeinsam mit dem Rad zur Schule fahren.
Alle SchulRadBus-Begleiterinnen und Begleiter gehören zur Schulwegpolizei.
Was ist eine SchulGehBus-Begleitpersonen?
Ein SchulGehBus – ein Bus auf Füßen – ist eine Gruppe von Kindern, die auf einer bestimmten Wegstrecke zu bestimmten Uhrzeiten von „Bus“-Station zu „Bus“-Station,anfangs begleitet von Schulwegpolizei (SchulGehBus-Begleitpersonen), gemeinsam zu Fuß zur Volksschule geht. Die ehrenamtlichen SchulGehBus-Begleitpersonen unterstützen die Kinder entlang der Wegstrecke und trainieren verkehrssicheres Verhalten, vor allem an neuralgischen Punkten. Alle SchulGehBus-Begleiterinnen und Begleiter sind Schulwegpolizistinnen und -polizisten.
Weitere Informationen dazu unter: https://noeregional.at/moma-projekte/schulgehbus/
Wie wird man Schülerlotse/Schülerlotsin bzw. Schulwegpolizistin/Schulwegpolizist?
Schülerlotsin/Schülerlotse: Über Nennung der Schulleitung kann die Behörde Schülerinnen und Schüler als Aufsichtspersonen bestellen. Erfahrungsgemäß können diese Tätigkeit Schülerinnen und Schüler ab der 7. Schulstufe erfüllen.
Schulwegpolizistin/Schulwegpolizist: Über Vorschlag einer Schul- oder Kindergartenleitung kann die Behörde erwachsene Personen mit der Regelung des Verkehrs betrauen.
Bestätigung/Ausweis: Die Ausbildung zur Schulwegsicherung soll in Abstimmung mit der örtlichen zuständigen Polizeidienststelle erfolgen. Ein Nachweis der Ausbildung ist der Behörde vorzulegen und die Behörde stellt einen Ausweis für Schülerlotsinnen und Schülerlotsen (nach § 29a der STVO) sowie für Schulwegpolizistinnen und Schulwegpolizisten (nach § 97a STVO) aus.
Sind Personen der Schulwegsicherung während ihres Einsatzes versichert?
Im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung (AUVA) sind die schulwegsichernden Personen unfallversichert. Weiters besteht für den Einsatz bei der Schulwegsicherung für diese Personen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung über die NÖ Versicherung, die Prämie dafür wird vom Land Niederösterreich übernommen.
Damit alle den Schulweg sichernden Freiwilligen für ihre Tätigkeit versichert sind, geben die Schulen die betreffenden Personen zu Schulbeginn bekannt, nachdem diese die zugehörige Zustimmungserklärung zur Meldung unterschrieben haben. Die den Schulweg sichernden Personen sind unbedingt rechtzeitig vor Aufnahme der Lotsentätigkeit zu melden und müssen auch über die entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörde (Ausweis für Schülerlotsentätigkeit bzw. Schulwegpolizei) verfügen. Der Versicherungsschutz ist gegeben, sobald die Person von der Behörde mittels Ausweis befähigt ist und die Meldung der Daten der zu versichernden Person an die zuständige Stelle des Landes Niederösterreich übermittelt wurde. Die Meldung der mit der Schulwegsicherung betrauten Personen ans Land Niederösterreich erfolgt durch die Schule. Ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgt diese Meldung online über diese Serviceplattform.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich allg. Fragen zum Thema Schulwegsicherung in NÖ habe?
Bei allgemeinen Fragen jeder Art rund um die Schulwegsicherung können Sie sich gerne jederzeit an info@schuelerlotsen-noe.at wenden.
Bei Fragen zur Meldung der den Schulweg sichernden Personen wenden Sie sich bitte mit einer Nachricht an meldung@schuelerlotsen-noe.at
Bei Fragen zur Bestellung der Ausrüstung zur Schulwegsicherung wenden Sie sich bitte mit einer Nachricht an bestellung@schuelerlotsen-noe.at
Welche Behörde ist für die Schulwegsicherung zuständig?
Es wird unterschieden, ob die Schulwegsicherung auf Landesstraßen (L und B) oder Gemeindestraßen durchgeführt werden soll. Für Landesstraßen ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Landespolizeidirektion) zuständig. Für die Schulwegsicherung auf einer Gemeindestraße ist die jeweilige Gemeinde die zuständige Behörde.
Fragen rund um die Meldung der Schülerlotsen und Schulwegpolizisten
Sind Schülerlotsinnen und /-lotsen bzw. Schulwegpolizistinnen / -polizisten bei dieser Tätigkeit versichert?
Im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung (AUVA) sind die schulwegsichernden Personen unfallversichert. Weiters besteht für den Einsatz bei der Schulwegsicherung für diese Personen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung über die NÖ Versicherung, die Prämie dafür wird vom Land Niederösterreich übernommen.
Damit alle den Schulweg sichernden Freiwilligen für ihre Tätigkeit versichert sind, geben die Schulen die betreffenden Personen zu Schulbeginn bekannt, nachdem diese die zugehörige Zustimmungserklärung zur Meldung unterschrieben haben. Die den Schulweg sichernden Personen sind unbedingt rechtzeitig vor Aufnahme der Lotsentätigkeit zu melden und müssen auch über die entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörde (Ausweis für Schülerlotsentätigkeit bzw. Schulwegpolizei) verfügen. Der Versicherungsschutz ist gegeben, sobald die Person von der Behörde mittels Ausweis befähigt ist und die Meldung der Daten der zu versichernden Person an die zuständige Stelle des Landes Niederösterreich übermittelt wurde. Die Meldung der mit der Schulwegsicherung betrauten Personen ans Land Niederösterreich erfolgt durch die Schule. Ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgt diese Meldung online über diese Serviceplattform.
Wer muss Schülerlotsinnen / -lotsen melden?
Die Meldung der mit der Schulwegsicherung betrauten Personen ans Land Niederösterreich erfolgt durch die Schule. Diese geben die Lotsinnen und Lotsen zu Schulbeginn bekannt. Dies geschieht auf Basis der zuvor von den künftig den Schulweg sichernden Personen ausgefüllten und unterschriebenen Zustimmungserklärungen. Bei Minderjährigen sind Daten und Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Wie schaut der Meldeprozess im Detail aus?
In einem ersten Schritt müssen die Schülerlotsinnen / -lotsen (ggf. deren gesetzliche Vertreter) oder Schulwegpolizistinnen / -polizisten die Zustimmungserklärung ausfüllen und unterschreiben. Diese sind der Schule zu übergeben, die sich um die Schulwegsicherung kümmert.
In einem nächsten Schritt muss sich die meldende Schule auf der vorliegenden Servicepattform registrieren. Die Schule erhält damit einen eigenen, individuellen Zugangslink. Dieser Link bleibt das ganze Schuljahr über gültig. Mit diesem Link sind eventuell nötige spätere Nachmeldungen von schulwegsichernden Personen möglich.
Über diesen individuellen Zugangslink können die verantwortlichen Lehrpersonen die Daten der den Schulweg sichernden Personen, welche auf den Zustimmungserklärungen angegeben wurden, in die Online-Meldemaske übertragen.
Am Ende des Meldeprozesses müssen die eingescannten oder abfotografierten Zustimmungserklärungen im Serviceportal hochgeladen werden.
Warum muss die Schule vor der Schülerlotsen-Meldung vorab registriert werden?
Damit jede Schule für die Meldung der den Schulweg sichernden Personen einen individuellen Zugangslink erhalten kann, muss sich die Schule vorab im Serviceportal registrieren. Dieser individuelle Link bleibt das ganze Schuljahr über gültig. Somit ist es bspw. möglich, dass die Meldungen immer zweifelsfrei einer Schule zugeordnet werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Zustimmungserklärung, Registrierung und Meldung?
Die Zustimmungserklärung ist von den künftig den Schulweg sichernden Personen auszufüllen und zu unterschreiben.
Damit die Schule die Lotsinnen und Lotsen melden kann, muss sich die Institution vorab registrieren. Damit ist es möglich, dass die Meldungen immer zweifelsfrei einer Schule zugeordnet werden können.
In welchem Dateiformaten kann die Zustimmungserklärung hochgeladen werden?
Die Zustimmungserklärungen müssen am Ende des Meldeprozesses hochgeladen werden. Das kann als pdf., jpg. oder .png Date erfolgen.
Kann die Meldung der Schülerlotsinnen / -lotsen unterbrochen bzw. eine Nachmeldung weiterer Personen zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden?
Ja. Jede Schule erhält nach der Registrierung einen eigenen, individuellen Zugangslink. Dieser Link bleibt das ganze Schuljahr über gültig. Damit kann die Meldung zwischenzeitlich pausiert oder Nachmeldungen zu einem anderen Zeitpunkt vorgenommen werden.
Fragen rund um die Bestellung der Ausrüstung zur Schulwegsicherung
Welche Hilfsmittel und welche Ausrüstung sind erforderlich und wo kann man diese beziehen?
Die den Schulweg sichernden Personen – welche vorab mit einem entsprechenden Ausweis der zuständigen Behörde legitimiert wurden – müssen für die Dauer der Durchführung der jeweiligen Tätigkeit mit einem Signalstab ausgerüstet sein und eine gut wahrnehmbare Schutzausrüstung tragen. Ebenso ist bei der Tätigkeit immer der entsprechende Ausweis mitzuführen. Die Ausrüstung für die Schülerlotsentätigkeit kann von Gemeinden, Schulen bzw. Polizei unter www.schuelerlotsen-noe.at für die zuvor gemeldeten Personen bestellt werden.
Wer darf Ausrüstungen zur Schulwegsicherung bestellen?
Schülerlotsen-Ausrüstungsgegenstände können von Schulen, Gebietskörperschaften (Gemeinden) oder der Polizei bestellt werden. Ausrüstungen dürfen nur für bereits gemeldete und auch von der zuständigen Behörde mittels Ausweis legitimierte Personen zur Schulwegsicherung bestellt werden.
Gibt es Höchstbestellmengen?
Ja. Ausgehend von der Anzahl der an der jeweiligen Schule gemeldeten Personen darf jeweils nur ein Reserveexemplar der diversen Ausrüstungsgegenstände bestellt werden.
Beispiel: sind an einer Schule vier Lotsinnen bzw. Lotsen gemeldet, darf maximal die Ausrüstung für fünf Personen bestellt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits an der Schule aus dem Vorjahr vorhandene, funktionstüchtige Ausrüstung weiterzuverwenden ist und nur darüber hinzugehend nötige Ausrüstung neu zu bestellen ist.
Durch wen erfolgt die Zustellung der bestellten Ausrüstungsmaterialien?
Der Versand bzw. die Zustellung der Ausrüstungsmaterialien erfolgt über das Mobilitätsmanagement der NÖ.Regional GmbH
Welche Ausrüstungsmaterialien zur Schulwegsicherung gibt es?
Zurzeit werden rot-rote Winkerkellen, Warnwesten (in verschiedenen Größen), Kappen und Regenponchos zur Verfügung gestellt.
Wieviel kosten die Ausrüstungsmaterialien zur Schulwegsicherung?
Dank den unterstützenden Organisationen – dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dem Österr. Automobil- und Touringclub ÖAMTC und der Niederösterreichische Versicherung – können die Ausrüstungsgegenstände den Schulwegsicherung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.